Stundenlohnerhöhung in der Luftsicherheit

Der Beruf der Luftsicherheitsassistenten und der Luftsicherheitskontrollkräfte sind sehr verantwortungsvoll und sollten auch entsprechend bezahlt werden. Die Verhandlungen über die Tariferhöhung für Luftsicherheitskräfte haben schon einige erfolgreiche Ergebnisse erzielt. Die Forderungen der Beschäftigten in der Luftsicherheit, den Stundenlohn zu erhöhen, haben schon gute Fortschritte erzielt. Wichtige Informationen und Details zum Thema beschreibt dieser Artikel.

Tarifkonflikt mit dem Bundesverband der Luftsicherheitsunternehmen erfolgreich abgeschlossen

Die Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft und die Arbeitgeber der rund 25000 Luftsicherheitskräfte an deutschen Flughäfen haben sich bereits im März zu der insgesamt sechsten Tarifverhandlungsrunde getroffen. Das Ergebnis waren differenzierte Tariferhöhungen für insgesamt 1 Jahr bis zum 31. Dezember 2023.

Außerdem solle eine Lohnerhöhung in den verschiedenen Bereichen der Personen- und Warenkontrolle, der Flugzeugbewachung und der Fracht auf dem höchsten Entgeltniveau vereinheitlicht werden. Das bisherige Ergebnis ist, dass die Tarifgruppen unterschiedliche Erhöhungen in drei Stufen bekommen. Im Jahr 2022 werden diese zwischen 4,4 und 7,8 Prozent liegen. Die Arbeitgeber sprechen sogar von bis zu 28,2 & Lohnerhöhung. Die unterschiedlichen Zahlen ergeben sich aus den Nebenvereinbarungen, welche getroffen wurden. Deutliche Lohnsteigerungen gibt es für Luftsicherheitsassistent und Luftsicherheitskontrollkraft im Jahr 2024.

Weiteres soll die Angleichung der Löhne Ost an West am 1. Januar 2024 abgeschlossen sein. Auch das Prinzip gleicher Lohn für gleiche Arbeit an jedem Verkehrsflughafen soll im Jahre 2024 umgesetzt werden. Ein deutlicher Erfolg gegen den erbitterten Widerstand der Arbeitgeber konnte erzielt werden, indem die niedrige Bezahlung in der Probezeit und beim Berufseinstieg beseitigt werden konnten. Die vereinbarten Erhöhungen führen zu massiven Kostensteigerungen für die Arbeitgeber in der Luftsicherheitsbranche. Doch ist es gelungen, die Lohnbedingungen in der Branche der Luftsicherheit trotz unregelmäßiger Arbeitszeiten für die Beschäftigten attraktiver zu machen. Dies ist die Voraussetzung dafür, dass die Sicherheit im Luftverkehr und an den Flughäfen dauerhaft gewährleistet ist.

Ziel ist gleicher Lohn für gleiche Arbeit

Für die Beschäftigten in der Luftsicherheit, die bisher regional unterschiedlich bezahlt wurden, soll der Stundenlohn auf das höchste Entgeltniveau angeglichen werden. Dies bedeutet, dass für die Luftsicherheitskräfte in der Sicherung von sicherheitsempfindlichen Bereichen, im Bereich der Bordkartenkontrolle, der Flugzeugbewachung u.a. mit bestandener Prüfung und ihrer Qualifizierung und auch in der Dokumentenkontrolle bundesweit den gleichen Stundenlohn bekommen sollen. Auch der Lohn für die Sicherheitskräfte im Bereich der Personen- und Warenkontrolle mit behördlicher Prüfung sowie im Bereich der Frachtenkontrolle soll auf die Lohnhöhe des Luftsicherheitsassistenten (Fluggastkontrolle) gehoben werden. Dies besagt der Grundsatz gleicher Lohn für gleichwertige Arbeit. Ein weiteres wichtiges Ziel ist es, aufgrund des Mangels an qualifizierten Arbeitskräften, die niedrige Bezahlung der Sicherheitskräfte in der Luftfahrt beim Einstieg in den Beruf abzuschaffen. Dies sei aufgrund der aktuellen Lage nicht mehr zeitgemäß. Mit diesen Zielen sollen qualifizierte Mitarbeiter im Bereich der Luftsicherheit gefunden, und für diese ihr Job trotz unregelmäßiger Arbeitszeiten attraktiv gemacht werden. Auf dieser grundlegenden Basis soll die Luftsicherheit und die Sicherheit auf den Flughäfen dauerhaft gewährleistet werden.

Erhöhungen im Bereich Stundenlohn für Luftsicherheitsassistent und Luftsicherheitskontrollkraft für ganz Deutschland gültig

Die Arbeitgebervergütung ist grundsätzlich tariflich geregelt. Zusatzleistungen seitens des Arbeitgebers sind standortabhängig. Die geforderten Erhöhungen des Stundenlohns sind für ganz Deutschland gültig.

Sie betragen für Luftsicherheitsassistenten (Passagier- und Gepäckskontrolle) ab dem 1. 10. 2022 20,00 € / Stunde, ab dem 1. 4. 2023 20,60 € / Stunde.

Für die Luftsicherheitskontrollkraft (Personen- und Warenkontrolle, Mitarbeiter mit behördlicher Prüfung) beträgt die Erhöhung ab dem 1. 10. 2022 16,46 - 18,70 € / Stunde, ab dem 1. 4. 2023 18,22 - 19,49 € / Stunde.

Für eine Sicherheitskraft im Bereich der Bordkartenkontrolle, der Sicherung der Grenze zum sicherheitsempfindlichen Bereich sowie der Flugzeugbewachung beträgt die Erhöhung des Stundenlohnes ab

1. 4. 2022 15,30 - 17,19 EUR / Stunde, ab dem 1. 4. 2023 16,95 - 17,84 EUR / Stunde.

Diese Erhöhung des Stundenlohnes ist angemessen, da am Flughafen und im Luftverkehr alles nur Denkbare unternommen werden muss, um unbefugte An- oder Eingriffe abzuwehren. Dies beginnt schon bei der Passagierkontrolle vor dem Abflug, über die Gepäcks- und Frachtenkontrolle bis hin zur Abwendung von Bombendrohungen und terroristischen Angriffen. Auch die Flugzeuge sind immer so abzusichern und zu parken, dass niemand die Möglichkeit hat, ungesehen ein Gepäckstück darin zu verstauen. Deshalb ist es auch so wichtig, dass den Mitarbeitern entsprechende Schulungen ermöglicht werden, um im Regel- und im Besonderen im Ernstfall entsprechend agieren zu können. Viele der einzuhaltenden gesetzlichen Bestimmungen sind auf nationaler und internationaler Ebene einheitlich geregelt.

Der höhere Stundenlohn der Luftsicherheitsassistenten macht den Beruf nun noch attraktiver und es ist zu erwarten, dass Arbeitgeber auch in Zukunft noch mehr auf die Arbeitnehmer eingehen werden.

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